Rechtslexikon
Ihr umfassendes Nachschlagewerk für juristische Fachbegriffe und Konzepte
A
Abmahnung
Die formale Aufforderung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, eine vertragswidrige Handlung künftig zu unterlassen, verbunden mit der Androhung einer Kündigung.
Aktiengesellschaft (AG)
Eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist und bei der die Aktionäre nicht persönlich haften.
Anfechtung
Die rechtliche Geltendmachung eines Willensmangels mit der Folge, dass eine Willenserklärung oder ein Vertrag von Anfang an nichtig wird.
Anwaltskosten
Die Vergütung, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit erhält, üblicherweise als Honorar bezeichnet.
Arbeitsvertrag
Ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der die Leistung von Arbeit gegen Vergütung sowie die beiderseitigen Rechte und Pflichten regelt.
B
Beweislast
Die rechtliche Zuweisung der Pflicht, einen bestimmten Sachverhalt zu beweisen, um daraus günstige Rechtsfolgen abzuleiten.
BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist das zentrale Gesetz des deutschen Privatrechts und regelt die wichtigsten zivilrechtlichen Rechtsverhältnisse.
BRAO
Die Bundesrechtsanwaltsordnung ist das zentrale Gesetz, das die Berufstätigkeit von Rechtsanwälten in Deutschland regelt.
D
E
F
G
Gerichtskosten
Die Gebühren und Auslagen, die für die Inanspruchnahme gerichtlicher Leistungen erhoben werden.
Geschäftsführer
Die gesetzliche Vertretung einer GmbH, die deren Geschäfte führt und die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Stammeinlage beschränkt ist.
Grundbuch
Ein von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Register, das die Rechtsverhältnisse an Grundstücken dokumentiert.
H
I
K
Kaufvertrag
Ein Vertrag, durch den sich der Verkäufer zur Übereignung der Kaufsache und der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Klage
Ein Antrag an ein Gericht, einen Rechtsstreit durch Urteil zu entscheiden. Mit der Klage wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet.
Kündigung
Die einseitige Erklärung eines Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis nach Ablauf einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden.
Kündigungsschutz
Der gesetzliche Schutz von Arbeitnehmern vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen durch den Arbeitgeber.
M
Mandant
Eine natürliche oder juristische Person, die einen Rechtsanwalt oder eine Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt.
Mandatsvertrag
Der schuldrechtliche Vertrag zwischen Mandant und Rechtsanwalt über die Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen.
Mediation
Ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung von Konflikten mit Unterstützung eines neutralen Dritten, des Mediators.
Mietrecht
Das Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter von Wohn- und Gewerberaum regelt.
N
P
R
S
Schadensersatz
Geldleistung zum Ausgleich eines durch rechtswidrige Handlung oder Pflichtverletzung verursachten Schadens.
Scheidung
Die rechtliche Auflösung einer Ehe durch richterliches Urteil auf Antrag eines oder beider Ehegatten.
Schiedsverfahren
Ein privates Streitbeilegungsverfahren, bei dem die Parteien anstelle staatlicher Gerichte einen Schiedsrichter zur Entscheidung berufen.
Sorgerecht
Das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen eines minderjährigen Kindes zu sorgen.
StPO
Die Strafprozessordnung regelt das Verfahren in Strafsachen von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss.
Strafanzeige
Die Mitteilung eines Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden mit dem Ziel, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Strafbefehl
Eine schriftliche Anordnung des Richters auf Antrag der Staatsanwaltschaft, durch die ohne Hauptverhandlung eine Strafe verhängt wird.
Strafverteidiger
Ein Rechtsanwalt, der einen Beschuldigten oder Angeklagten in einem Strafverfahren außergerichtlich und gerichtlich vertritt und verteidigt.
T
U
V
Verjährung
Der Eintritt der Rechtsfolge, dass ein Anspruch nach Ablauf eines gesetzlich bestimmten Zeitraums nicht mehr durchsetzbar ist.
Vertrag
Eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, durch die vertragliche Pflichten und Rechte begründet werden.
Vollstreckung
Die staatliche Durchsetzung eines vollstreckbaren Titels, insbesondere eines Urteils, gegen den Schuldner.
Vorstrafe
Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein Strafgericht, die in das Bundeszentralregister eingetragen wird.