Notar
AllgemeinDefinition
Ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der rechtliche Beurkundungen vornimmt und die Parteien rechtlich berät und betreut.
Ausführliche Erklärung
Notare werden in Deutschland von den Landesjustizverwaltungen bestellt. Sie sind zur Unparteilichkeit verpflichtet und prüfen die Rechtmäßigkeit von Rechtsgeschäften. Bestimmte Verträge wie Grundstückskauf und Gesellschaftsgründung notariell beurkundet werden.
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