Eine einseitige, widerrufliche letztwillige Verfügung, durch die eine Person über ihr Vermögen nach dem Tod entscheidet.
Ein Testament kann handschriftlich errichtet oder vor einem Notar beurkundet werden. Der Erblasser kann es jederzeit widerrufen oder ändern. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Neben dem Einzeltestament gibt es das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten.
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