Der Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person auf den oder die Erben nach Maßgabe des Erbrechts.
Mit dem Erbfall geht das gesamte Vermögen des Erblassers als Gesamtheit auf den Erben über, einschließlich aller Verbindlichkeiten. Der Erbe kann die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft.
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