Gerichtskosten

Prozessrecht

Definition

Die Gebühren und Auslagen, die für die Inanspruchnahme gerichtlicher Leistungen erhoben werden.

Ausführliche Erklärung

Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet und richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert. Die unterlegene Partei hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. In bestimmten Fällen kann Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, wenn die Partei bedürftig ist und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

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