Anwaltskosten
AllgemeinDefinition
Die Vergütung, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit erhält, üblicherweise als Honorar bezeichnet.
Ausführliche Erklärung
Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder können als Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Erfolgshonorare sind in Deutschland unzulässig.
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