Anwaltskosten

Allgemein

Definition

Die Vergütung, die ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit erhält, üblicherweise als Honorar bezeichnet.

Ausführliche Erklärung

Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder können als Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Erfolgshonorare sind in Deutschland unzulässig.

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