Aktiengesellschaft (AG)

Gesellschaftsrecht

Definition

Eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist und bei der die Aktionäre nicht persönlich haften.

Ausführliche Erklärung

Die AG ist die klassische Rechtsform für große Unternehmen und kapitalmarktorientierte Gesellschaften. Das Grundkapital muss mindestens 50.000 Euro betragen. Die organschaftliche Struktur besteht aus Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die AG unterliegt strengen Publizitätspflichten.

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