Geschäftsführer

Gesellschaftsrecht

Definition

Die gesetzliche Vertretung einer GmbH, die deren Geschäfte führt und die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt.

Ausführliche Erklärung

Der Geschäftsführer einer GmbH wird von den Gesellschaftern bestellt und vertritt die Gesellschaft nach außen. Er unterliegt umfangreichen Pflichten, darunter die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes gemäß § 43 GmbHG. Bei Pflichtverletzungen haftet er persönlich gegenüber der Gesellschaft.

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