Die gesetzliche Vertretung einer GmbH, die deren Geschäfte führt und die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt.
Der Geschäftsführer einer GmbH wird von den Gesellschaftern bestellt und vertritt die Gesellschaft nach außen. Er unterliegt umfangreichen Pflichten, darunter die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes gemäß § 43 GmbHG. Bei Pflichtverletzungen haftet er persönlich gegenüber der Gesellschaft.
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