Insolvenz
GesellschaftsrechtDefinition
Ein gerichtliches Verfahren, das die gemeinsame Befriedigung aller Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners bezweckt.
Ausführliche Erklärung
Das Insolvenzverfahren wird auf Antrag eröffnet, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Vermögens. Bei Unternehmen besteht die Möglichkeit der Sanierung durch einen Insolvenzplan. natürliche Personen können durch ein Restschuldbefreiungsverfahren nach sechs Jahren von ihren restlichen Schulden befreit werden.
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