Insolvenz

Gesellschaftsrecht

Definition

Ein gerichtliches Verfahren, das die gemeinsame Befriedigung aller Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners bezweckt.

Ausführliche Erklärung

Das Insolvenzverfahren wird auf Antrag eröffnet, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Vermögens. Bei Unternehmen besteht die Möglichkeit der Sanierung durch einen Insolvenzplan. natürliche Personen können durch ein Restschuldbefreiungsverfahren nach sechs Jahren von ihren restlichen Schulden befreit werden.

Rechtliche Beratung erforderlich?

Unser Netzwerk qualifizierter Rechtsanwälte steht bereit, um Ihnen zu helfen.