Vollstreckung
ProzessrechtDefinition
Die staatliche Durchsetzung eines vollstreckbaren Titels, insbesondere eines Urteils, gegen den Schuldner.
Ausführliche Erklärung
Nach Erlangung eines vollstreckbaren Titels kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben. Dies kann durch Pfändung, Versteigerung oder andere Maßnahmen geschehen.
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