Einstweilige Anordnung

Prozessrecht

Definition

Eine vorläufige gerichtliche Entscheidung, die getroffen wird, um einen drohenden irreparablen Schaden abzuwenden, bis über die Hauptsache entschieden ist.

Ausführliche Erklärung

Die einstweilige Anordnung ist ein Instrument des vorläufigen Rechtsschutzes. Sie setzt einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund voraus, also die Eilbedürftigkeit der Regelung. Typische Anwendungsbereiche sind Wettbewerbsrecht, Presserecht und familiäre Notlagen.

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