Die Strafprozessordnung regelt das Verfahren in Strafsachen von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss.
Die StPO bestimmt die Rechte und Pflichten aller Verfahrensbeteiligten, darunter Staatsanwaltschaft, Polizei, Gericht, Beschuldigter und Verteidiger. Sie sichert den Anspruch auf ein faires Verfahren und enthält grundlegende Verfahrensgrundsätze wie das Legalitätsprinzip, die Unschuldsvermutung und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
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