Eine schriftliche Anordnung des Richters auf Antrag der Staatsanwaltschaft, durch die ohne Hauptverhandlung eine Strafe verhängt wird.
Der Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren bei leichteren Straftaten. Der Beschuldigte kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, woraufhin das Verfahren in eine Hauptverhandlung übergeht. Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig.
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