Ein Rechtsanwalt, der einen Beschuldigten oder Angeklagten in einem Strafverfahren außergerichtlich und gerichtlich vertritt und verteidigt.
Jeder Beschuldigte hat gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und § 137 StPO das Recht, sich in jedem Stadium des Verfahrens eines Rechtsanwalts zu bedienen. In bestimmten Fällen ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zwingend vorgeschrieben, etwa bei Verbrechen oder wenn die Verhandlung vor dem Landgericht stattfindet.
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