Die Mitteilung eines Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden mit dem Ziel, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Jeder kann bei den Polizei- oder Staatsanwaltschaftsbehörden eine Strafanzeige erstatten. Anders als beim Strafantrag begründet die Strafanzeige allein noch kein Verfahrensrecht. Die Staatsanwaltschaft entscheidet aufgrund des Legalitätsprinzips gemäß § 152 StPO, ob sie ein Ermittlungsverfahren aufnimmt.
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