Eine von einem Kaufmann oder einer Handelsgesellschaft bestellte Person, die zur Vertretung des Unternehmens im Geschäftsverkehr ermächtigt ist.
Die Prokura wird durch den Inhaber oder die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens erteilt und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Der Prokurist hat weitreichende Vertretungsbefugnisse, darf jedoch Grundstücke nicht veräußern oder belasten. Die Prokura ist die umfangreichste handelsrechtliche Vertretungsmacht.
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