Das Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter von Wohn- und Gewerberaum regelt.
Das Mietrecht ist vorwiegend in den §§ 535 bis 597 BGB geregelt. Es umfasst die Rechte und Pflichten beider Parteien, darunter die Pflicht des Vermieters zur Gebrauchsgewährung und des Mieters zur Zahlung des Mietzinses. Besonderer Kündigungsschutz besteht für Wohnraummieter. Mieterhöhungen sind an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden.
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