Die formale Aufforderung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, eine vertragswidrige Handlung künftig zu unterlassen, verbunden mit der Androhung einer Kündigung.
Die Abmahnung hat im deutschen Arbeitsrecht eine besondere Funktion als Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Sie muss konkret den gerügten Pflichtverstoß bezeichnen und eine eindeutige Warnung enthalten. Nur in Ausnahmefällen kann ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.
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