Beweislast

Prozessrecht

Definition

Die rechtliche Zuweisung der Pflicht, einen bestimmten Sachverhalt zu beweisen, um daraus günstige Rechtsfolgen abzuleiten.

Ausführliche Erklärung

Im Zivilprozess gilt grundsätzlich: Jede Partei muss die Tatsachen beweisen, die ihr günstig sind. Die Beweislastverteilung kann für den Ausgang eines Verfahrens entscheidend sein.

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