Die rechtliche Zuweisung der Pflicht, einen bestimmten Sachverhalt zu beweisen, um daraus günstige Rechtsfolgen abzuleiten.
Im Zivilprozess gilt grundsätzlich: Jede Partei muss die Tatsachen beweisen, die ihr günstig sind. Die Beweislastverteilung kann für den Ausgang eines Verfahrens entscheidend sein.