Die gesetzliche Verpflichtung, den Lebensbedarf einer unterhaltsberechtigten Person finanziell sicherzustellen.
Unterhaltsansprüche bestehen zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern sowie in bestimmten Fällen zwischen weiteren Verwandten. Es wird zwischen Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Verwandtenunterhalt unterschieden. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und den individuellen Lebensverhältnissen.
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