Unterhalt
FamilienrechtDefinition
Die gesetzliche Verpflichtung, den Lebensbedarf einer unterhaltsberechtigten Person finanziell sicherzustellen.
Ausführliche Erklärung
Unterhaltsansprüche bestehen zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern sowie in bestimmten Fällen zwischen weiteren Verwandten. Es wird zwischen Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Verwandtenunterhalt unterschieden. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und den individuellen Lebensverhältnissen.
Verwandte Begriffe
Rechtliche Beratung erforderlich?
Unser Netzwerk qualifizierter Rechtsanwälte steht bereit, um Ihnen zu helfen.