Das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen eines minderjährigen Kindes zu sorgen.
Das elterliche Sorgerecht umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge. Bei verheirateten Eltern steht es beiden gemeinschaftlich zu. Bei Trennung oder Scheidung können die Eltern das gemeinsame Sorgerecht weiterhin ausüben, sofern das Familiengericht keine abweichende Entscheidung trifft.
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