Die Zivilprozessordnung regelt das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Die ZPO bestimmt den Ablauf von Zivilverfahren von der Klageeinreichung bis zur Zwangsvollstreckung. Sie enthält Vorschriften zu Zuständigkeiten, Beweisaufnahme, mündlicher Verhandlung und Rechtsmitteln. Das Verfahren wird grundsätzlich durch den Beibringungsgrundsatz und den Verhandlungsgrundsatz beherrscht.
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