Ein Vertrag, durch den sich der Verkäufer zur Übereignung der Kaufsache und der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Der Kaufvertrag ist der wichtigste typisierte Vertragstyp im BGB. Bei Verbrauchsgüterkauf gelten besondere Schutzvorschriften, darunter die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren und das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften.
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