Mediation

Prozessrecht

Definition

Ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung von Konflikten mit Unterstützung eines neutralen Dritten, des Mediators.

Ausführliche Erklärung

Die Mediation ist im deutschen Recht durch das Mediationsgesetz geregelt. Der Mediator trifft keine eigenen Entscheidungen, sondern unterstützt die Parteien dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Verfahren ist vertraulich und bietet Vorteile wie Kostenersparnis, Zeiteffizienz und den Erhalt der Geschäftsbeziehung.

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