Ein von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Register, das die Rechtsverhältnisse an Grundstücken dokumentiert.
Das Grundbuch gibt Auskunft über Eigentum, Belastungen und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten an einem Grundstück. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis, der Abteilung I (Eigentümer), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) und Abteilung III (Grundpfandrechte). Die Rangfolge der Eintragungen richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Eintragung.
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