Pfandrecht
AllgemeinDefinition
Ein dingliches Sicherungsrecht an einer Sache oder an einem Recht, das dem Gläubiger die Befriedigung aus dem Pfandobjekt ermöglicht.
Ausführliche Erklärung
Das Pfandrecht dient der Sicherung von Forderungen. Es kann vertraglich, gesetzlich oder durch gerichtliche Pfändung entstehen. Bei Nichterfüllung der gesicherten Verbindlichkeit kann der Gläubiger das Pfand verwerten. Grundpfandrechte wie Hypothek und Grundschuld haben besondere Bedeutung im Immobilienrecht.
Verwandte Begriffe
Rechtliche Beratung erforderlich?
Unser Netzwerk qualifizierter Rechtsanwälte steht bereit, um Ihnen zu helfen.