Ein dingliches Sicherungsrecht an einer Sache oder an einem Recht, das dem Gläubiger die Befriedigung aus dem Pfandobjekt ermöglicht.
Das Pfandrecht dient der Sicherung von Forderungen. Es kann vertraglich, gesetzlich oder durch gerichtliche Pfändung entstehen. Bei Nichterfüllung der gesicherten Verbindlichkeit kann der Gläubiger das Pfand verwerten. Grundpfandrechte wie Hypothek und Grundschuld haben besondere Bedeutung im Immobilienrecht.
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