Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein Strafgericht, die in das Bundeszentralregister eingetragen wird.
Vorstrafen werden im Führungszeugnis bescheinigt und können bei Bewerbungen oder behördlichen Prüfungen relevant werden. Nach bestimmten Tilgungsfristen werden Eintragungen im Register gelöscht. Nicht jede Verurteilung führt zu einer Vorstrafe; geringfügige Strafen können unter bestimmten Voraussetzungen nicht eingetragen werden.
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